News-Archiv | Artikel vom 12.08.2020

Heilmethoden: Alternativer Schutz für Ihre Gesundheit

Naturheilmittel liegen bei vielen Menschen im Trend: Wenn es zwickt oder schmerzt, bevorzugen immer mehr Patienten eine sanfte, natürliche Therapie statt der klassischen Schulmedizin. Doch alternative Naturheilverfahren und homöopathische Behandlungen werden von den Gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht oder nur eingeschränkt bezahlt. Wer Beschwerden und Krank­hei­ten vollumfänglich behandeln lassen möchte, kann seinen Krankenschutz über private Zusatzbausteine „alternativ“ ergänzen.

Was zahlt die private Kranken­ver­si­che­rung
Mit dem entsprechenden Tarif zahlt die private Kranken­ver­si­che­rung Leistungen nach dem sogenannten Hufelandverzeichnis. In diesem sind sämtliche alternative Behandlungsmethoden aufgeführt, die in der Praxis bereits erfolgversprechend angewandt wurden und von der privaten Kranken­ver­si­che­rung gezahlt werden. Hierzu gehören unter anderem:

Akupunktur: Traditionelle chinesische Medizin, die davon ausgeht, dass die Körperenergie durch insgesamt 14 Meridiane fließt. Animiert man einzelne, auf den Meridianen liegende Punkte, können bestimmte körperliche Reaktionen ausgelöst werden.
Ayurveda: Ganzheitliches, aus dem antiken Indien stammendes Gesundheitssystem, das verschiedene Therapieformen (Massagen, Bäder, Wärmebehandlungen, Arzneimittel) umfasst.
Biochemie nach Schüssler: Der Arzt Wilhelm Heinrich Schüßler vertrat die Auffassung, dass die Ursache aller Krank­hei­ten in einem nicht ausgeglichenen Mineralhaushalt liegt. Um diesen auszugleichen reichen 12 verschiedene Salze, die sogenannten Schüßler-Salze.
Reflexzonentherapie: Massage von Körperpartien, die mittels Blut- und Nervenbahnen mit bestimmten Organen verbunden sind. Durch Stimulierung der sogenannten Körperbezugszonen lassen sich heilsame Reaktionen der verbundenen Organe auslösen.
Shiatsu: Japanische Massagetherapie, bei der mittels Druck eine Harmonisierung des Körpers bewirkt werden soll.

Den richtigen PKV-Zusatztarif finden
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung haben Patienten neben alternativer Behandlungsformen auch Zugriff auf andere Leistungserweiterungen, wie beispielsweise Psychotherapie, Sehhilfen, Hörgeräte und Vorsorgeuntersuchungen. Zwischen den einzelnen Tarifen gibt es große Unterschiede, daher sollte die Auswahl nicht allein über den Beitrag erfolgen. Wichtiger ist, dass die gewünschten Leistungen auch umfassend inkludiert sind.

Manche Tarife verlangen beispielsweise, dass eine alternative Behandlungsmethode durch einen Arzt erfolgt, andere Tarife umfassen auch die Behandlung durch einen Heilpraktiker. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich ausgiebig beraten lassen.




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